Rechtsprechung
BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Besserstellung von Angestellten gegenüber gewerblichen Arbeitnehmern bei Jahressonderzuwendungen trotz Gleichbehandlungsgrundsatz; Zweck der Bindung an den Arbeitgeber
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 (Gratifikation) § 242 (Gleichbehandlung)
Gratifikation/Sondervergütung; Gleichbehandlung - Jahressonderzuwendung; Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte; Offenlegung der Differenzierungsgründe - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Differenzierung bei der Höhe einer Jahressonderzahlung ? Auf dem Arbeitsmarkt seltene Qualifikationen und höhere Einarbeitungszeiten rechtfertigen erhöhte Zahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Gleichbehandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei der Zahlung einer übertariflichen Jahressonderzuwendung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Jahressonderzahlung?
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten; Offenlegung der Differenzierungsgründe
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 18.01.2000 - 2 Ca 3096/98
- LAG Hamm, 26.04.2002 - 15 Sa 1767/01
- BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
Papierfundstellen
- BAGE 105, 266
- NJW 2003, 2333
- MDR 2003, 1239
- NZA 2003, 724
- BB 2003, 1508
- DB 2003, 1630
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (16)
- BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 299/97
Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
a) Gewährt ein Arbeitgeber seinen Angestellten nach dem mit der Leistung verbundenen Zweck eine höhere Gratifikation als den bei ihm beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmern, weil ein Weggang der Angestellten zu besonderen Belastungen führt und er diese Beschäftigtengruppe mit der höheren Zahlung stärker an den Betrieb binden will, so ist eine solche Differenzierung nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerechtfertigt (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76; grundsätzlich auch 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88; für die Beschränkung von Zusagen der Altersversorgung auf Mitarbeiter, die der Arbeitgeber stärker an den Betrieb binden will, BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23).Nicht erkennbare Unterscheidungsmerkmale, deren Auswahl der Arbeitgeber auch nicht offengelegt hat, können nach Auffassung dieses Senats nur dann als sachlich angesehen werden, wenn besondere Umstände erkennen lassen, daß sie nicht nur vorgeschoben sind (BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88 ff., unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerfG vom 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BverfGE 89, 276 zur geschlechtsspezifischen Diskriminierung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen).
Eine freiwillige Leistung die mit einer Rückzahlungsklausel verbunden ist, macht regelmäßig deutlich, daß der Arbeitgeber zu künftiger Betriebstreue einen Anreiz geben will (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 63; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 83; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88).
Es soll verhindert werden, daß der Arbeitgeber eine zunächst willkürliche Differenzierung im Nachhinein durch eine objektiv mögliche sachliche Begründung rechtfertigen kann, weil das unbegrenzte Nachschieben zunächst subjektiv nicht als maßgeblich betrachteter Gründe dem Ziel des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes widerspricht sicherzustellen, daß alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer erkennen können, gleichermaßen nach Recht und Billigkeit behandelt zu werden (BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - aaO).
- BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92
Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
a) Gewährt ein Arbeitgeber seinen Angestellten nach dem mit der Leistung verbundenen Zweck eine höhere Gratifikation als den bei ihm beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmern, weil ein Weggang der Angestellten zu besonderen Belastungen führt und er diese Beschäftigtengruppe mit der höheren Zahlung stärker an den Betrieb binden will, so ist eine solche Differenzierung nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerechtfertigt (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76; grundsätzlich auch 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88; für die Beschränkung von Zusagen der Altersversorgung auf Mitarbeiter, die der Arbeitgeber stärker an den Betrieb binden will, BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23).Das gilt jedenfalls dann, wenn die Merkmale bei einer Gruppe typisch gegeben sind, während sie bei der anderen Gruppe typisch fehlen (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76).
Eine freiwillige Leistung die mit einer Rückzahlungsklausel verbunden ist, macht regelmäßig deutlich, daß der Arbeitgeber zu künftiger Betriebstreue einen Anreiz geben will (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 63; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 83; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88).
- BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82
Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
a) Gewährt ein Arbeitgeber seinen Angestellten nach dem mit der Leistung verbundenen Zweck eine höhere Gratifikation als den bei ihm beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmern, weil ein Weggang der Angestellten zu besonderen Belastungen führt und er diese Beschäftigtengruppe mit der höheren Zahlung stärker an den Betrieb binden will, so ist eine solche Differenzierung nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerechtfertigt (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76; grundsätzlich auch 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88; für die Beschränkung von Zusagen der Altersversorgung auf Mitarbeiter, die der Arbeitgeber stärker an den Betrieb binden will, BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23).Das gilt jedenfalls dann, wenn die Merkmale bei einer Gruppe typisch gegeben sind, während sie bei der anderen Gruppe typisch fehlen (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76).
Eine freiwillige Leistung die mit einer Rückzahlungsklausel verbunden ist, macht regelmäßig deutlich, daß der Arbeitgeber zu künftiger Betriebstreue einen Anreiz geben will (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 63; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 83; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88).
- BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94
Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (BAG 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131).Auch der erkennende Senat hat mehrfach offengelassen, ob die alsbaldige Offenlegung der Gründe für eine Differenzierung Voraussetzung dafür ist, daß der Arbeitgeber sich auf diese Gründe berufen kann (8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131; 27. März 1996 - 10 AZR 799/95 - nv.; 25. September 1996 - 10 AZR 837/95 - nv.).
- BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96
Gleichbehandlung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
a) Gewährt ein Arbeitgeber seinen Angestellten nach dem mit der Leistung verbundenen Zweck eine höhere Gratifikation als den bei ihm beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmern, weil ein Weggang der Angestellten zu besonderen Belastungen führt und er diese Beschäftigtengruppe mit der höheren Zahlung stärker an den Betrieb binden will, so ist eine solche Differenzierung nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerechtfertigt (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76; grundsätzlich auch 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88; für die Beschränkung von Zusagen der Altersversorgung auf Mitarbeiter, die der Arbeitgeber stärker an den Betrieb binden will, BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23).a) Nach der Rechtsprechung des Dritten und Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts muß der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Ungleichbehandlung spätestens dann mitteilen, wenn ein von der Vergünstigung ausgeschlossener Arbeitnehmer Gleichbehandlung verlangt (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 28; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57).
- BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 444/00
Zulage - Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
Dieser Grundsatz verlangt vom Arbeitgeber die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage; er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in der Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33 a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84; 23. April 1997 - 10 AZR 603/96 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 22 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 72 mwN).Ist dies nicht der Fall, kann die übergangene Arbeitnehmergruppe verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (st. Rspr., BAG 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - aaO, mwN).
- BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78
Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der …
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
a) Nach der Rechtsprechung des Dritten und Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts muß der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Ungleichbehandlung spätestens dann mitteilen, wenn ein von der Vergünstigung ausgeschlossener Arbeitnehmer Gleichbehandlung verlangt (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 28; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57).Eine freiwillige Leistung die mit einer Rückzahlungsklausel verbunden ist, macht regelmäßig deutlich, daß der Arbeitgeber zu künftiger Betriebstreue einen Anreiz geben will (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 63; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 83; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88).
- BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 603/96
Funktions- und Leistungszulage für Schreibkräfte - Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
Dieser Grundsatz verlangt vom Arbeitgeber die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage; er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in der Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33 a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84; 23. April 1997 - 10 AZR 603/96 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 22 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 72 mwN).Eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung gerade nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG 23. April 1997 - 10 AZR 603/96 - aaO, mwN).
- BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86
§ 611a BGB
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
Nicht erkennbare Unterscheidungsmerkmale, deren Auswahl der Arbeitgeber auch nicht offengelegt hat, können nach Auffassung dieses Senats nur dann als sachlich angesehen werden, wenn besondere Umstände erkennen lassen, daß sie nicht nur vorgeschoben sind (BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88 ff., unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerfG vom 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BverfGE 89, 276 zur geschlechtsspezifischen Diskriminierung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen). - BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
a) Nach der Rechtsprechung des Dritten und Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts muß der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Ungleichbehandlung spätestens dann mitteilen, wenn ein von der Vergünstigung ausgeschlossener Arbeitnehmer Gleichbehandlung verlangt (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 28; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57). - BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98
Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines …
- BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01
Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag
- BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 799/95
Arbeitsentgelt: Höhe des Weihnachtsgeldes - Gleichbehandlungsgebot
- BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 837/95
Die Vergütung für geleistete Dienste und Betriebstreue und der Zuschuss zu den …
- LAG Hamm, 26.04.2002 - 15 Sa 1767/01
- LAG Köln, 03.08.2000 - 5 Sa 390/00
Arbeitnehmer: auf Honororarbasis beschäftigte Lehrkraft
- BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06
Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag
a) Auch wenn der Arbeitgeber auf Grund eines Freiwilligkeitsvorbehalts in seiner Entscheidung frei ist, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt, ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden, wenn er nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillig Sonderzahlungen leistet (st. Rspr., vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 259 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131).bb) Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden (st. Rspr., vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84).
- BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08
Weihnachtsgratifikation - Elternzeit
Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84). - BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04
Weihnachtsgeld - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131).Sind die Unterscheidungsmerkmale nicht ohne weiteres erkennbar, und legt der Arbeitgeber seine Differenzierungsgesichtspunkte nicht dar, oder ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann die benachteiligte Arbeitnehmergruppe verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (st. Rspr., vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84).
Eine freiwillige Leistung, die mit einer Rückzahlungsklausel verbunden ist, macht regelmäßig deutlich, dass der Arbeitgeber zu künftiger Betriebstreue einen Anreiz geben will (st. Rspr., vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 273 mwN).
c) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber zwar nicht, Angestellten eine höhere Jahressonderzuwendung als den gewerblichen Arbeitnehmern zu gewähren, um sie stärker an das Unternehmen zu binden, wenn Angestellte mit den im Betrieb benötigten Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer zu finden sind und in der Regel eine längere interne Ausbildung durchlaufen (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 271; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 82).
- BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08
Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung - …
Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84). - BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04
Jubiläumszuwendung
Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muss diese Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen (19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 248 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 6).Der erkennende Senat hat mehrfach offen gelassen, ob die alsbaldige Offenlegung der Gründe für eine Differenzierung Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber sich auf diese Gründe berufen kann (zB 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 248 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 6; 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131).
- BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15
Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag
Eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung gerade nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 105, 266) . - BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05
Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung
Der Kläger hätte als Mitglied der benachteiligten Gruppe der Tower-Mitarbeiter in Düsseldorf damit keinen unmittelbaren Anspruch auf die in Nr. 1 Buchst. b der Anlage zum Rahmen-Interessenausgleich ZORG versprochene Leistung (vgl. zur Korrektur gegen § 75 Abs. 1 BetrVG verstoßender Sozialplanbestimmungen BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - BAGE 108, 147; zur Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266; 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 259 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Sind die Unterscheidungsmerkmale nicht ohne weiteres erkennbar, und legt der Arbeitgeber seine Differenzierungsgesichtspunkte nicht dar, oder ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann die benachteiligte Arbeitnehmergruppe verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (st. Rspr. vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270; 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84).
- BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04
Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Beklagte hat die Leistungsanforderungen nicht vorgeschoben, sondern - ihren Vortrag unterstellt - tatsächlich der Zulagengewährung zu Grunde gelegt (vgl. hierzu BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - NZA 2004, 1152; 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 248 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN). - BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07
Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem …
Der Arbeitgeber hat die nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für die von ihm vorgenommene Differenzierung offen zu legen und jedenfalls im Rechtsstreit mit einem benachteiligten Arbeitnehmer so substantiiert darzutun, dass die Beurteilung möglich ist, ob die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprach (…BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - aaO.; 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270 = AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 248 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 6; 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84). - BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz
Insbesondere kann dahinstehen, ob der Kläger in einem solchen Fall als Mitglied der gleichheitswidrig benachteiligten Gruppe einen unmittelbaren Anspruch auf die der bevorzugten Gruppe versprochenen Leistungen hätte (vgl. etwa zur Korrektur einzelner gegen § 75 Abs. 1 BetrVG verstoßender Sozialplanbestimmungen zuletzt BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321, 328, zu IV der Gründe; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II und III der Gründe; zur Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270, zu II 1 der Gründe mwN). - BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06
Sonderzahlung
- BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 181/06
Sonderzahlung - Gleichbehandlung
- LAG Düsseldorf, 26.08.2010 - 15 Sa 668/10
Bindungsinteresse als ein anerkennungswerter Differenzierungsgrund bei der …
- LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 173/17
Freie Fahrt für Ehepartner ist Betriebsrentenleistung
- BAG, 19.09.2017 - 9 AZR 36/17
Kein Anspruch auf ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Vollendung des 55. …
- BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 524/02
Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung
- LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17
Rechtsfolgen der Gewährung von Freifahrtmöglichkeiten durch ein Unternehmen des …
- LAG München, 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04
Treueprämie im gekündigten Arbeitsverhältnis
- LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16
Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 2 Sa 1383/16
Gleichbehandlungsgrundsatz - gewerbliche und kaufmännische Angestellte - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 2 Sa 1294/16
Gleichbehandlungsgrundsatz - gewerbliche und kaufmännische Angestellte - …
- LAG Niedersachsen, 21.02.2024 - 8 Sa 564/23
Active workforce; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; …
- LAG Düsseldorf, 07.07.2017 - 6 Sa 172/17
Freie Fahrt für Ehepartner von Beschäftigten eines Verkehrsbetriebs?
- LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 104/17
Pflicht des Arbeitgebers zur Fortsetzung der Gewährung von kostenlosen …
- LAG Nürnberg, 01.12.2004 - 4 Sa 114/04
Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld; Differenzierung zwischen Arbeitnehmern …
- LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 175/17
Gesamtzusage als arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage; Betriebliche Übung als …
- LAG Hamm, 06.06.2003 - 15 Sa 1528/02
Weihnachtsgratifikation; Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
- LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 336/14
Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für …
- LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1700/13
Ausschluss von beurlaubten Beamten von Sozialplan
- LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 335/14
Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für …
- LAG Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 14 Sa 26/09
Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell - Ermessensentscheidung …
- LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 167/17
Betriebliche Übung und betriebliche Altersversorgung Leistungen aus der …
- LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1527/13
Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für …
- LAG München, 23.10.2003 - 2 Sa 548/03
Betriebliche Übung
- LAG Düsseldorf, 09.06.2010 - 7 Sa 195/10
Einmalzahlung für Beschäftigte mit Ergänzungsvereinbarung; unbegründete …
- LAG Düsseldorf, 15.12.2010 - 7 Sa 1288/10
Ablehnung tariflicher Altersteilzeit bei Überschreiten der Förderungshöchstdauer; …
- LAG Bremen, 15.04.2010 - 3 Sa 156/09
Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages; Billiges …
- LAG Düsseldorf, 12.05.2010 - 7 Sa 216/10
Versagung der Altersteilzeit im Blockmodell an kirchlichem Krankenhaus bei …
- LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 7 Sa 1280/10
Ablehnung des Altersteilzeitantrags bei Überschreiten der Förderungshöchstdauer; …
- LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 Sa 8/04
Dienstfahrzeug, Privatnutzung, Lohnsteuernachforderung, Falschangaben, …
- LAG Hamm, 22.09.2021 - 9 Sa 647/21
Kein Anspruch auf Altersteilzeitarbeitsvertrag mangels FlexAZ als …
- ArbG Dortmund, 06.07.2005 - 10 Ca 7340/04
Geltung der tariflichen Bestimmungen der Vergütungsordnung für Angestellte im …
- ArbG Hamburg, 20.06.2008 - 27 BV 5/08
Ausschreibung von Arbeitsplätzen
- ArbG Frankfurt/Main, 05.05.2004 - 9 Ca 6822/03